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Guter-Samariter-Gesetz

First Aid & CPR El Salvador

Der barmherzige Samariter: Mitgefühl und Schutz

Die aus der Bibel (Lukas 10,25-37) stammende Parabel vom barmherzigen Samariter erzählt, wie ein halbtot zurückgelassener Reisender von einem Fremden gerettet wird, der ihn versorgt und für ihn sorgt. Über ihren religiösen Kontext hinaus trägt sie eine universelle Botschaft: die moralische Pflicht, anderen in Gefahr aus Mitgefühl und Selbstlosigkeit zu helfen.

Von diesem Grundsatz inspiriert, wurden weltweit zahlreiche Gesetze des barmherzigen Samariters erlassen, die jene vor rechtlicher Verfolgung schützen, die in einem Notfall in gutem Glauben Hilfe leisten. Der genaue Umfang dieses Schutzes ist jedoch von Rechtsordnung zu Rechtsordnung unterschiedlich: Nachfolgend finden Sie, was das für Ihre Region geltende Recht vorsieht.

Gesetzeszitat

Geltendes Gesetz Art. 175 des salvadorianischen Strafgesetzbuchs (Gesetzesdekret Nr. 1030 von 1997) — «Omisión del deber de socorro» (Unterlassung der Hilfspflicht), im Kapitel über Straftaten gegen die menschliche Solidarität.
Schutzumfang Jede Person, die einem hilflosen Menschen in offensichtlicher und schwerer Gefahr nicht hilft, obwohl sie dies ohne Gefahr für sich selbst oder Dritte tun könnte. Ist unmittelbare Hilfe unmöglich, muss sie dringend fremde Hilfe herbeirufen.
Hilfeleistungspflicht Ja
Strafe bei unterlassener Hilfeleistung Geldstrafe von fünfzig bis hundert Tagessätzen. War das Opfer durch einen Unfall geschädigt, den derjenige verursacht hat, der dann die Hilfe unterließ: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr zuzüglich einer Geldstrafe von fünfzig bis hundert Tagessätzen.
AED-Haftungsschutz Nein
Gesetzliche Hilfeleistungspflicht

Ihr Schutz nach dem Gesetz

Das salvadorianische Strafgesetzbuch von 1997 zählt die Hilfeleistung zu den Pflichten der menschlichen Solidarität: Sein Artikel 175 bestraft nicht denjenigen, der hilft, sondern denjenigen, der sich der Hilfe enthält. Das Gesetz verlangt nur eine verhältnismäßige Hilfe, die ohne Gefahr für einen selbst oder einen Dritten geleistet werden kann, sodass, wer in gutem Glauben und nach seinen Möglichkeiten handelt, genau das erfüllt, was die Rechtsordnung von ihm erwartet.

Hilfeleistungspflicht

In El Salvador ist Helfen nicht freiwillig: Die unterlassene Hilfe für einen hilflosen Menschen in offensichtlicher und schwerer Gefahr wird mit Geldstrafe geahndet und mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr, wenn die Gefahr aus einem Unfall entstand, den derjenige verursacht hat, der sich dann abwendet. Ist unmittelbare Hilfe nicht möglich, weist das Gesetz selbst den Weg: dringend fremde Hilfe herbeirufen. Weit davon entfernt, eine Drohung zu sein, ist es eine Erinnerung daran, dass jeder Salvadorianer die Hilfe sein kann, die ein anderer braucht.

Warum Ausbildung unerlässlich ist

Dass das Gesetz eine Reaktion erwartet, ergibt nur Sinn, wenn wir wissen, wie wir sie leisten. Einen Herzstillstand zu erkennen, feste Kompressionen zu beginnen und klar um Hilfe zu rufen, sind Handgriffe, die man durch Ausbildung beherrscht, nicht durch Improvisation. Auf den Straßen, in den Schulen und an den Arbeitsplätzen El Salvadors verwandelt der ausgebildete Mensch eine gesetzliche Pflicht in ein gerettetes Leben; Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) und Erste Hilfe zu erlernen heißt, sich für den Augenblick zu wappnen, in dem jemand ganz auf unsere Hände angewiesen ist.

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